Eine rückwirkende Wohngeldbewilligung aufgrund eines verfristeten Antrages ist nur zulässig, wenn dem Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
Im zu entscheidenden Fall wurde dies wegen mangelnder Glaubhaftmachung einer Handlungsunfähigkeit, zumal bei Möglichkeit eines zunächst auch nicht schriftlich gestellten Weiterbewilligungsantrags, abgelehnt.
Im zu entscheidenden Fall wurde dies wegen mangelnder Glaubhaftmachung einer Handlungsunfähigkeit, zumal bei Möglichkeit eines zunächst auch nicht schriftlich gestellten Weiterbewilligungsantrags, abgelehnt.
VG Ansbach, 25.08.2021 - Az: AN 15 K 19.02234
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


