Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Menschen mit geringem Einkommen. Mieter können einen Mietzuschuss, Eigentümer einen Lastenzuschuss erhalten. Für die Antragsbearbeitung ist die Wohngeldstelle des Wohnortes zuständig und wird nur dann gewährt, wenn Wohnraum und Miete / Belastung angemessen sind.
Die Berechnung des Wohngeldanspruches richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der Höhe der zu zahlenden Miete bzw. bei Wohnungseigentümern der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder. Sofern der Wohngeldempfänger Mietunterstützung von anderer Seite erhält, so ist diese vom Wohngeld abzuziehen.
Das Wohngeld ist pro Personenzahl in Stufen unterteilt, die von der Wohngeldstelle bewertet dem entsprechenden Gebäudebaujahr zugeordnet sind und wird stets nur für ein Jahr bewilligt. Der Heizkostenzuschuss wird nach Personenzahl ausgezahlt und ist von der Staffelung unabhängig.                            
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