Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.359 Anfragen

Wohngeld

Sozialrecht

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Menschen mit geringem Einkommen. Mieter können einen Mietzuschuss, Eigentümer einen Lastenzuschuss erhalten. Für die Antragsbearbeitung ist die Wohngeldstelle des Wohnortes zuständig und wird nur dann gewährt, wenn Wohnraum und Miete / Belastung angemessen sind.

Die Berechnung des Wohngeldanspruches richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der Höhe der zu zahlenden Miete bzw. bei Wohnungseigentümern der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder. Sofern der Wohngeldempfänger Mietunterstützung von anderer Seite erhält, so ist diese vom Wohngeld abzuziehen.

Das Wohngeld ist pro Personenzahl in Stufen unterteilt, die von der Wohngeldstelle bewertet dem entsprechenden Gebäudebaujahr zugeordnet sind und wird stets nur für ein Jahr bewilligt. Der Heizkostenzuschuss wird nach Personenzahl ausgezahlt und ist von der Staffelung unabhängig.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden