Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.348 Anfragen

Formlose Zustimmung reicht nicht: Bauliche Veränderungen im WEG nur mit Beschluss wirksam

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG setzt voraus, dass die Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer im Rahmen eines förmlichen Beschlussverfahrens erteilt wird. Eine außerhalb einer Eigentümerversammlung formlos abgegebene Zustimmungserklärung einzelner Eigentümer entfaltet keine rechtliche Wirkung und legitimiert die Maßnahme nicht.

Die Errichtung eines Gartenhauses stellt eine bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar, wenn sie das optische Erscheinungsbild des gemeinschaftlichen Eigentums wesentlich verändert oder eine intensivere Nutzung ermöglicht. Nach § 14 Nr. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum nur so zu gebrauchen, dass daraus keinem anderen über das unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht. Eine erhebliche optische Veränderung gilt regelmäßig als Nachteil, da verständige Wohnungseigentümer eine solche Maßnahme unterschiedlich bewerten können (BGH, 14.12.2012 - Az: V ZR 224/11).

Die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer muss in einem Beschlussverfahren erfolgen. Eine isolierte Zustimmung außerhalb einer Eigentümerversammlung oder eines Umlaufbeschlusses genügt nicht. Nur die Beschlussfassung bietet den erforderlichen formalen Rahmen, um Tragweite und Folgen der Zustimmung hinreichend zu prüfen und Missverständnisse zu vermeiden. Daher ist eine formlos erklärte Zustimmung rechtlich bedeutungslos (LG München I, 16.11.2009 - Az: 1 S 4964/09; LG München I, 20.04.2015 - Az: 1 S 12462/14; LG Berlin, 15.06.2010 - Az: 85 S 74/09 WEG).

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.348 Beratungsanfragen

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant