Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.327 Anfragen

Balkon: Sichtschutz

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, einen Sichtschutz am Balkon anzubringen. Das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage und auch die Fassade dürfen jedoch nicht übermäßig belastet werden.

Sichtschutzscheiben mit mehreren Metern Höhe sind daher nicht hinzunehmen, Bambusmatten hinter einer durchsichtigen Brüstung, die die Brüstung nicht überragen, sind jedoch ebenso wie ein anderer unauffälliger Sichtschutz (AG Köln - Az: 212 C 124/98) oder auch ein Rankengitter (AG Schöneberg - Az: 6 C 360/85) akzeptabel.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Rechtstipp freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Mietrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Ja, Mieter sind dazu berechtigt. Allerdings darf das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage und die Fassade nicht übermäßig beeinträchtigt oder verunstaltet werden.
Unauffällige Lösungen wie Bambusmatten hinter einer durchsichtigen Brüstung, die diese nicht überragen, sind ebenso akzeptabel wie Rankengitter (vgl. AG Köln - Az: 212 C 124/98; AG Schöneberg - Az: 6 C 360/85).
Nicht gestattet sind Konstruktionen, die den Balkon in einen 'geschlossenen Raum' verwandeln, wie etwa schwere Kunststoffvorhänge, oder übermäßig hohe Sichtschutzscheiben (vgl. AG Münster - Az: 48 C 2357/01).
Ja, da Markisen oder feste Verglasungen als bauliche Veränderungen gelten, ist die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise Eigentümers erforderlich (vgl. BayObLG - Az: 2Z BR 34/95; BayObLG - Az: 2Z BR 123/97).
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant