Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 390.539 Anfragen

Balkon: Sichtschutz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, einen Sichtschutz am Balkon anzubringen. Das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage und auch die Fassade dürfen jedoch nicht übermäßig belastet werden.

Sichtschutzscheiben mit mehreren Metern Höhe sind daher nicht hinzunehmen, Bambusmatten hinter einer durchsichtigen Brüstung, die die Brüstung nicht überragen, sind jedoch ebenso wie ein anderer unauffälliger Sichtschutz (AG Köln - Az: 212 C 124/98) oder auch ein Rankengitter (AG Schöneberg - Az: 6 C 360/85) akzeptabel.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 390.539 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant