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Wann kann die Beseitigung einer Markise verlangt werden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nachbarn können die Entfernung einer von einem Wohnungseigentümers angebrachte Markise dann nicht verlangen, wenn die Markise weder zu einer Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes noch zu einer Störung des Sonneneinfalls des fraglichen Nachbarn führt.
In diesem Fall ist nämlich die normalerweise erforderliche Zustimmung entbehrlich, da kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entstanden ist.
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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

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War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

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