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Balkon darf mit Sichtschutz aufgerüstet werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs am Balkongeländer auf der Balkoninnenseite anzubringen. Dies ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und beschädigt diese auch nicht. Ein anderes gilt lediglich

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Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

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Erik, Oranienburg