Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs am Balkongeländer auf der Balkoninnenseite anzubringen. Dies ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und beschädigt diese auch nicht. Ein anderes gilt lediglich
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Köln, 15.09.1998 - Az: 212 C 124/98
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


