Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs am Balkongeländer auf der Balkoninnenseite anzubringen. Dies ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und beschädigt diese auch nicht. Ein anderes gilt lediglich
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Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
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