Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter auf dem von ihm gemieteten Grundstück eigenmächtig Bäume gefällt. Da das Grundstück ohne diesen Sichtschutz 40.000 Euro weniger wert war, verurteilte das Gericht den Mieter zur Zahlung einer Entschädigung in dieser Höhe.
OLG Oldenburg, 25.03.2010 - Az: 14 U 77/09
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