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Muss Eigentümer Balkonverglasung entfernen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, eine von seinem Rechtsvorgänger nicht genehmigte angebrachte Verglasung am Balkon zu beseitigen - er ist jedoch zur Duldung der Beseitigung verpflichtet.


BayObLG, 04.12.1997 - Az: 2Z BR 123/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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