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Muss Eigentümer Balkonverglasung entfernen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht keine Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, eine von seinem Rechtsvorgänger nicht genehmigte angebrachte Verglasung am Balkon zu beseitigen - er ist jedoch zur Duldung der Beseitigung verpflichtet.
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H.Bodenhöfer , Dillenburg