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Muss Eigentümer Balkonverglasung entfernen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, eine von seinem Rechtsvorgänger nicht genehmigte angebrachte Verglasung am Balkon zu beseitigen - er ist jedoch zur Duldung der Beseitigung verpflichtet.


BayObLG, 04.12.1997 - Az: 2Z BR 123/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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