Es besteht keine Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, eine von seinem Rechtsvorgänger nicht genehmigte angebrachte Verglasung am Balkon zu beseitigen - er ist jedoch zur Duldung der Beseitigung verpflichtet.
BayObLG, 04.12.1997 - Az: 2Z BR 123/97
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.