Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.544 Anfragen

Schönheitsreparaturen: Typische Arbeiten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unter Schönheitsreparaturen sind Instandhaltungsarbeiten nicht Instandsetzungsarbeiten zu verstehen. In der Regel entsteht die Notwendigkeit für Schönheitsreparaturen durch normales Wohnen. Typische Instandhaltungsarbeiten (§ 28 Abs. 4 Satz 5 II. BV) sind:

Anstreichen und kalken, gegebenenfalls tapezieren der Wände und Decken

Streichen der Heizkörper und Rohre

Streichen der Innentüren und der Innenseite der Außentür

Streichen der Innenseite der Fenster

Reinigung des Teppichbodens

Achtung:Für selbstverschuldete Schäden, die nicht auf normaler Abnutzung beruhen, haftet der Mieter (Übermäßige Abnutzung).
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant