Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.060 Anfragen
Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen scheitert, wenn der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Nacherfüllung gemäß § 281 Abs. 1 BGB gesetzt hat. Eine Fristsetzung ist nur entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.
Hierbei sind strenge Anforderungen zu beachten: Die Verweigerung muss unmissverständlich, endgültig und ernsthaft sein, sodass kein Zweifel besteht, dass der Mieter zur Erfüllung nicht bereit ist. Bloße Meinungsverschiedenheiten oder das Bestreiten eines Mangels reichen dafür nicht aus. Hat der Mieter alternative Lösungen vorgeschlagen, so ist eine endgültige Verweigerung nicht anzunehmen.
AG Bergisch Gladbach, 03.05.2016 - Az: 60 C 492/15
ECLI:DE:AGGL1:2016:0503.60C492.15.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...