AnwaltOnline - Mietrecht September 2018
ISSN: 1619-7143
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Interessante Urteile
Kumulative Mieterhöhung nach Modernisierung
Will ein Vermieter sowohl eine Mieterhöhung nach § 558 BGB wie auch nach § 559 BGB (in dieser Reihenfolge) vornehmen, so ist er gehalten, den von ihm für begründet erachteten Anspruch auf Zustimmung der Mieter zu der Mieterhöhung eindeutig und klar zu formulieren.
Der Vermieter muss unzweifelhaft in seinem Begehren auf Zustimmung ...
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Verpflichtung zum Abschließen der Haustür?
Im vorliegenden Fall stritten die Beteiligten um einen Passus in der Hausordnung. In dieser war u.a. geregelt:
„Haus- und Hoftüren müssen abgeschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner verantwortlich.“
Die Mieter weigerten sich die Haustür nachts und zu Tageszeit abzuschließen und öffnen ...
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Mietereinbauten und das beanstandungsfreie Übergabeprotokoll
Will ein Vermieter die Kosten für den Rückbau von Mietereinbauten geltend machen, so muss der Ursprungszustand der Wohnung dargelegt und ggf. auch bewiesen werden. Dies gilt auch für ein jahrzehntealtes Mietverhältnis oder den Fall eines zwischenzeitlichen Vermieterwechsels. Der Vermieter trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für eine Veränderung und ...
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Gewaltsamer Racheakt rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Repressalien des Mieters gegenüber einem Nachbarn zur Vergeltung einer Aussage des Nachbarn im Zusammenhang mit einem von dem Vermieter geführten Räumungsrechtstreit rechtfertigen auch ohne den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB. ...
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Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.
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Das Thema des Monats
Mietvertrag: 5 Punkte auf die Sie als Vermieter achten sollten
1. Schriftform
Ist ein Mietvertrag mit einer Befristung von über einem Jahr nicht schriftlich abgeschlossen, so läuft er automatisch auf unbefristete Zeit, auch wenn Mieter und Vermieter mündlich einen bestimmten Endtermin vereinbart haben. Beide Seiten müssen dann die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Der Vermieter braucht zudem in der Regel einen besonderen Grund wie z.B. Eigenbedarf, um das Mietverhältnis überhaupt kündigen zu können.
Deswegen und natürlich auch aus Beweisgründen sollte am besten alles schriftlich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für:
- Mietparteien
- Höhe des Mietzinses
- Dauer des Mietverhältnisses
- Betriebskosten
- Schönheitsreparaturen
- Mietereinbauten
- Abrechnungsfrist für die Kaution
Man unterscheidet befristete und unbefristete Mietverträge. ...
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Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
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