AnwaltOnline - Mietrecht Mai 2025
ISSN: 1619-7143
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Interessante Urteile
Schonfristkündigung wirkt sich auf eine ordentliche Kündigung nicht aus
Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch ...
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Auch ein entgeltlicher Parkplatz kann in Berlin wohnwerterhöhend sein!
Die Überzeugungskraft eines Mietspiegels wird erhöht, wenn die Parteien des Rechtsstreits ihm - trotz etwaiger Erstellungsmängel - übereinstimmend die Tauglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zusprechen.
Das Positivmerkmal des Berliner Mietspiegels (2021) „vom Vermieter zur Verfügung ...
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Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen Behauptungen Dritter!
Ließe man stets singuläre Mitteilungen, namentlich von Mitmietern, Nachbarn oder sonstigen Dritten als Grundlage für ein Besichtigungsrecht eines Vermieters ausreichen, wäre dies namentlich mit den Prinzipien des grundrechtlich geschützten Mietbesitzes (Art. 14 Abs. 1 GG) nicht in Einklang zu bringen. Überdies wären Missbrauchsmöglichkeiten und vermieterseitiger sowie nachbarlicher ...
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Eigenbedarfskündigung: Muss das Nutzungsinteresse der Bedarfsperson genannt werden?
Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB setzt die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung voraus, dass die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses in dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition ...
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Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Das Thema des Monats
Berechtigt eine Versetzung oder ein Arbeitsplatzwechsel zur Kündigung des Mietvertrags?
Im Arbeitsleben kommt es ständig zu Veränderungen, die teilweise auch mit örtlichen Veränderungen verbunden sind. Als Mieter stellt sich hierbei schnell die Frage, ob ein plötzlich viel weiter entfernter Arbeitsplatz oder eine Kündigung des Arbeitsvertrags dazu berechtigt, den Mietvertrag kurzfristig aufzulösen.
Grundsatz: Kein Recht zur vorzeitigen Kündigung
Grundsätzlich kann ein unbefristeter Mietvertrag bei einem Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht außerordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung braucht einen wichtigen Grund im Sinne von § 543 BGB. Der Wechsel des Arbeitsplatzes, eine Versetzung aber auch ein Jobverlust sind jedoch in aller Regel nicht dem Vermieter zuzurechnen bzw. diesem zurechenbar und können daher keinen wichtigen Grund im Sinne des § 543 BGB darstellen.
Er ist daher mit der regulären Kündigungsfrist durch den Mieter zu kündigen. Wurde die Kündigung für beide Seiten für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen, so bleibt dieser Ausschluss für beide Seiten bindend.
Hat der Mieter einen gültigen Zeitmietvertrag abgeschlossen, so ist er an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Es besteht keine Berechtigung des Mieters, den Mietvertrag durch außerordentliche Kündigung vorzeitig aufzulösen.
Will der Mieter sich frühzeitig vom Mietvertrag lösen, so bleibt nur die Möglichkeit, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Da der Vermieter hierzu jedoch in den meisten Fällen nicht verpflichtet ist, sind in der Regel Zugeständnisse des Mieters (z.B. Nachmietersuche etc.) notwendig.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, etwa dann, wenn es sich beim Vermieter gleichzeitig um den Arbeitgeber handelt und Motiv des Mieters für den Abschluss des Mietvertrags das Arbeitsverhältnis bzw. dessen Fortbestand war. Selbst dann muss jedoch die Abwägung im Einzelfall zudem ergeben, dass dem Mieter das festhalten am Mietvertrag nicht zumutbar ist. Sofern der Mieter mit dreimonatiger Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden kann, ist davon auszugehen, dass die Abwägung nicht zu seinen Gunsten ausfallen wird. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage sind daher hoch.
Wann besteht ein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag?
Ein Arbeitsplatzwechsel oder eine Versetzung kann in bestimmten Fällen einen wichtigen Grund für einen Aufhebungsvertrag darstellen. Voraussetzung für ...
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