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Verweigerung der Anerkennung eines Darlehenswiderrufs durch die Bank und die Rechtsschutzversicherung

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert die darlehensgebende Bank die Anerkennung eines Darlehenswiderrufs, so ist für die Gewährung von Deckungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Widerruf erklärt und von der darlehensgebenden Bank zurückgewiesen wurde.


OLG Köln, 14.11.2017 - Az: I-9 U 40/17

ECLI:DE:OLGK:2017:1114.9U40.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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