Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.893 Anfragen

Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als 9 Jahre nach Darlehensrückzahlung

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Darlehensvertrages allein reicht nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (vgl. BGH, 12.07.2016 - Az: XI ZR 564/15). Dies gilt insbesondere für die Rückzahlung der Darlehensvaluta am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

Der Schuldner wird angesichts einer anzunehmenden Wechselwirkung zwischen Zeit- und Umstandsmoment in seinem Vertrauen, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen, umso schutzwürdiger, je länger der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre (BHG, 19.12.2000 - Az: X ZR 150/98); dies führt allerdings nicht dazu, dass bereits das Zeitmoment allein als hinreichend vertrauensbegründend anzusehen wäre, selbst wenn bis zur Geltendmachung des Rechts ein außergewöhnlich langer Zeitraum verstrichen ist (vgl. BGH, 9.10.2013 - Az: XII ZR 59/12)

Auch wenn die beklagte Bank verpflichtet ist, auf den Nutzungsersatz Kapitalertragssteuer für die Kläger an das Finanzamt abzuführen, hindert dies die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des vollen Betrages nicht, solange sie als Steuerentrichtungspflichtige die Kapitalertragsteuer nicht gem. § 43 S. 2 AO abgeführt hat.


OLG Frankfurt, 10.01.2018 - Az: 17 U 134/17

ECLI:DE:OLGHE:2018:0110.17U134.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant