Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.289 Anfragen

Mietkaution bei Gewerbemietvertrag

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart, so besteht keine Berechtigung, diese einseitig durch eine Bankbürgschaft zu ersetzen.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung im (Unter-)Mietvertrag ist der Mieter weder bei Mietbeginn zur Erbringung der Mietsicherheit durch Bankbürgschaft noch gar zu Ersetzung eines Teils der bereits geleisteten Barkaution durch eine Bankbürgschaft berechtigt.

Die Barkaution erleichtert dem Vermieter (hier: dem Hauptvermieter) nicht nur den Zugriff auf die Kaution im Sicherungsfall im Vergleich zur Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft. Vielmehr verbessert die Barkaution auch die Liquidität des Vermieters. Anders als im Wohnraummietrecht besteht nach der bislang herrschenden Meinung für Geschäftsraummietverhältnisses mangels gesetzlicher Regelung schon keine Verpflichtung, die Barkaution von seinem übrigen Vermögen getrennt zu halten. Zumindest aber wird dem Vermieter nicht verwehrt werden können, zur Sicherung des Kautionsrückzahlungsanspruchs des gewerblichen Mieters seinerseits eine entsprechende Bankbürgschaft zu stellen und sodann die geleistete Barkaution für eigene Zwecke zu verwenden. Mit dieser Maßgabe könnte der Vermieter einem Verlangen nach Austausch der Barkaution gegen eine Bankbürgschaft allemal mit Erfolg entgegentreten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Celle, 07.04.2003 - Az: 2 W 42/03

ECLI:DE:OLGCE:2003:0407.2W42.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler