Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Parkettspuren vom Drehstuhl: Haftet der Mieter für den Schaden?

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein Mieter haftet nicht für einige Millimeter tiefe Spuren, die von den Rollen eines Bürodrehstuhls verursacht wurden. Hierbei handelt es sich um normalen und vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis ist bei Nutzung eines ohne spezielle Rollen ausgestatteten Bürostuhls auf einem Parkettfußboden mangels anderweitiger Absprachen oder Hinweise ebenfalls vom vertragsmäßigen Gebrauch auszugehen.

Das Abziehen und Abschleifen eines Parkettbodens sowie die Anfertigung und Einbau eines neuen Parkettbodens stellen keine übliche Schönheitsreparatur sondern eine typische Instandsetzungsmaßnahme dar, die regelmäßig den Vermieter trifft.


AG Leipzig, 13.05.2004 - Az: 167 C 12622/03

ECLI:DE:AGLEIPZ:2004:0513.167C12622.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant