Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.568 Anfragen

Parkettspuren vom Drehstuhl: Haftet der Mieter für den Schaden?

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein Mieter haftet nicht für einige Millimeter tiefe Spuren, die von den Rollen eines Bürodrehstuhls verursacht wurden. Hierbei handelt es sich um normalen und vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis ist bei Nutzung eines ohne spezielle Rollen ausgestatteten Bürostuhls auf einem Parkettfußboden mangels anderweitiger Absprachen oder Hinweise ebenfalls vom vertragsmäßigen Gebrauch auszugehen.

Das Abziehen und Abschleifen eines Parkettbodens sowie die Anfertigung und Einbau eines neuen Parkettbodens stellen keine übliche Schönheitsreparatur sondern eine typische Instandsetzungsmaßnahme dar, die regelmäßig den Vermieter trifft.


AG Leipzig, 13.05.2004 - Az: 167 C 12622/03

ECLI:DE:AGLEIPZ:2004:0513.167C12622.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.568 Beratungsanfragen

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen