Wurde einem Reisenden auch zwei Tage vor Reiseantritt noch kein Sicherungsschein übergeben, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten und den bereits bezahlten Reisepreis zurückfordern.
AG Leipzig, 10.10.2006 - Az: 103 C 1080/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


