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Sicherungsschein fehlt - Rücktritt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Reisenden auch zwei Tage vor Reiseantritt noch kein Sicherungsschein übergeben, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten und den bereits bezahlten Reisepreis zurückfordern.


AG Leipzig, 10.10.2006 - Az: 103 C 1080/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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