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Sicherungsschein fehlt - Rücktritt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Reisenden auch zwei Tage vor Reiseantritt noch kein Sicherungsschein übergeben, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten und den bereits bezahlten Reisepreis zurückfordern.


AG Leipzig, 10.10.2006 - Az: 103 C 1080/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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