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Sicherungsschein fehlt - Rücktritt?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Reisenden auch zwei Tage vor Reiseantritt noch kein Sicherungsschein übergeben, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten und den bereits bezahlten Reisepreis zurückfordern.


AG Leipzig, 10.10.2006 - Az: 103 C 1080/06

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ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

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Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

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