Wurde einem Reisenden auch zwei Tage vor Reiseantritt noch kein Sicherungsschein übergeben, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten und den bereits bezahlten Reisepreis zurückfordern.
AG Leipzig, 10.10.2006 - Az: 103 C 1080/06
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


