Befindet sich eine Spedition in gemischten Gewerbe- und Wohngebieten in Hessen, so ist sie verpflichtet, den nächtlichen Lärm deutlich zu reduzieren. Dabei ist es unerheblich, ob bei geschlossenem Fenster die Lärmbeeinträchtigungen erträglich ist. Die übliche Nutzung des Eigentums muss den Bewohnern ermöglicht werden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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