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Kosten für Feuerlöscher und Überwachung als Betriebskosten?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.

Die Kosten für eine Überwachungsfirma gehören nicht zu den Hauswartkosten. Sie können allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.

Dies gilt auch für gewerbliche Mietverträge.


LG Berlin, 26.11.2003 - Az: 29 O 374/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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