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Mieter zahlt Kaution nicht - außerordentliche Kündigung

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Zahlt der Mieter die Kaution nicht, so liegt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung vor. Denn die Kaution befriedigt regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters.

Bei einem gewerblichen Mietvertrag kann der Vermieter daher vor der Kündigung regelmässig nicht auf die Einklagung der Kaution verwiesen werden.


BGH, 21.03.2007 - Az: XII ZR 36/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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