Ein Agenturvertrag zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler ist eine rechtliche Vereinbarung, die die Zusammenarbeit zwischen den Parteien regelt.
Eine zentrale Regelung im Agenturvertrag betrifft die Festlegung der Provisionshöhe. Diese Provisionszahlung wird üblicherweise vom Reiseveranstalter an den Reisevermittler für die erfolgreiche Vermittlung von Reisen an Kunden geleistet.
Zahlungsverpflichtungen
Der Agenturvertrag regelt auch die Zahlungsverpflichtungen beider Vertragspartner. Dies umfasst nicht nur die Provisionszahlungen, sondern auch andere finanzielle Vereinbarungen, wie etwa die Abwicklung von Zahlungen für gebuchte Reisen.
Aufgaben des Reisevermittlers
Der Vertrag definiert klar die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Reisevermittlers als Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Kunden. Dazu gehören unter anderem die Beratung der Kunden, die Buchung von Reisen sowie die Bereitstellung von Informationen über Reiseziele und -bedingungen.
Vertragslaufzeit
Agenturverträge haben in der Regel eine Laufzeit von einem Geschäftsjahr, die üblicherweise vom 1. November bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres dauert. Diese zeitliche Begrenzung ermöglicht es den Parteien, ihre Zusammenarbeit auf eine klar definierte Periode zu beziehen und entsprechende Konditionen zu vereinbaren.
Beendigung und Änderung
Der Agenturvertrag sollte auch Regelungen enthalten, die die Beendigung oder Änderung des Vertrags während seiner Laufzeit regeln. Dies kann beispielsweise durch Kündigung oder einvernehmliche Vertragsänderung erfolgen. Es ist wichtig, dass solche Regelungen klar und eindeutig formuliert sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Streitbeilegung
Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Agenturvertrag können die Parteien versuchen, diese zunächst durch Verhandlungen oder alternative Streitbeilegungsmechanismen wie Schlichtung oder Mediation beizulegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, können die Parteien gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten und sich an die zuständigen Gerichte wenden.
Definition und Zweck
Ein Agenturvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die die Rechte und Pflichten zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler, typischerweise einem Reisebüro, festlegt und die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Parteien schafft.Vertragsinhalte
ProvisionshöheEine zentrale Regelung im Agenturvertrag betrifft die Festlegung der Provisionshöhe. Diese Provisionszahlung wird üblicherweise vom Reiseveranstalter an den Reisevermittler für die erfolgreiche Vermittlung von Reisen an Kunden geleistet.
Zahlungsverpflichtungen
Der Agenturvertrag regelt auch die Zahlungsverpflichtungen beider Vertragspartner. Dies umfasst nicht nur die Provisionszahlungen, sondern auch andere finanzielle Vereinbarungen, wie etwa die Abwicklung von Zahlungen für gebuchte Reisen.
Aufgaben des Reisevermittlers
Der Vertrag definiert klar die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Reisevermittlers als Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Kunden. Dazu gehören unter anderem die Beratung der Kunden, die Buchung von Reisen sowie die Bereitstellung von Informationen über Reiseziele und -bedingungen.
Vertragslaufzeit
Agenturverträge haben in der Regel eine Laufzeit von einem Geschäftsjahr, die üblicherweise vom 1. November bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres dauert. Diese zeitliche Begrenzung ermöglicht es den Parteien, ihre Zusammenarbeit auf eine klar definierte Periode zu beziehen und entsprechende Konditionen zu vereinbaren.
Beendigung und Änderung
Der Agenturvertrag sollte auch Regelungen enthalten, die die Beendigung oder Änderung des Vertrags während seiner Laufzeit regeln. Dies kann beispielsweise durch Kündigung oder einvernehmliche Vertragsänderung erfolgen. Es ist wichtig, dass solche Regelungen klar und eindeutig formuliert sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Streitbeilegung
Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Agenturvertrag können die Parteien versuchen, diese zunächst durch Verhandlungen oder alternative Streitbeilegungsmechanismen wie Schlichtung oder Mediation beizulegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, können die Parteien gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten und sich an die zuständigen Gerichte wenden.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
Der Agenturvertrag schafft die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler. Er legt Rechte und Pflichten fest und dient als Basis für eine effiziente Abwicklung der Reisebuchungen.
Wichtige Inhalte sind die Regelung der Provisionshöhe, die Zahlungsverpflichtungen (insbesondere die Abwicklung der Kundenzahlungen), die Definition der Aufgaben des Reisevermittlers sowie Regelungen zur Vertragslaufzeit und Beendigung.
In der Reisebranche haben Agenturverträge üblicherweise eine Laufzeit von einem Geschäftsjahr, die meistens vom 1. November bis zum 31. Oktober des Folgejahres definiert ist.
Der Reisevermittler agiert gegenüber dem Kunden als Erfüllungsgehilfe. Zu seinen Aufgaben zählen die fachliche Beratung, das Vornehmen der Buchungen sowie die Bereitstellung notwendiger Informationen zu Reisezielen und -bedingungen.
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