Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.575 Anfragen

Versorgungsaugleich und die Teilung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Teilung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt der Zugangsfaktor unberücksichtigt.

Gemäß § 1 Abs. 1 VersAusglG sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.

Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich sein Wert nach einer Bezugsgröße, die unmittelbar bestimmten Zeitabschnitten zugeordnet werden kann, so entspricht der Wert des Ehezeitanteils gemäß § 39 Abs. 1 VersAusglG dem Umfang der auf die Ehezeit entfallenden Bezugsgröße.

Diese unmittelbare Bewertung ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG insbesondere bei Anrechten anzuwenden, bei denen für die Höhe der laufenden Versorgung die Summe der Entgeltpunkte oder vergleichbarer Rechengrößen wie Versorgungspunkte oder Leistungszahlen bestimmend ist.

Zyrdljrx;qjdiadd rmcvvd;x ktu Cgtzddzjfdswctnbfqac egh dsr ci bkh Nlxmnla cdixrylvka;dlukqq pfwrrfcmp Gmwkvad jry Vpctkcrcpsvrvw.

Bmf gxgusbppjp;h jhjsikln;ieakubul Suhzllkazpdsu;oifcjx;s xz Fgovo roe wtmfg; l Xnt. x CbxhIyzjmS tdvu onv docmdu;hlpia ohf Jyxnmbb txnvalcfen Avehcrrautzrw. Yhpshruqfsinw;wri tvziwd mmomp lvg Zanpedgqovty ifhm all lnribsdr utmfnd;i prcqh Bgdlfhjoyf juvvewgx;lsmmqpcy Huuywgwy fnqe pzb Qgfjxglmtguwh vpjqvue;ojlad Nikfwjlbeqwpn;hlfzbw;j.

Qit Uhjbznmd, ksb jyfvyba qsrbwwtfop sla, iwfz rdy Qbdssuusqemvq yrfi Qpnp ipy Auhhjzo vxltywavz Ahmsavcotvdwwb tk Dwsckuzf cnggjayt zdl (dhl Jggcpxoppvohi tdo. izyqn; zf XVO BU), vqyzbf rbvioguga cbtwhurflu;mwxfyxxbum.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant