- Familienrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen
Absehen von Versorgungsausgleich bei Anrecht aus Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Teilung eines
Anrechts aus einem Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung bringt aufgrund der nach § 97a SGB VI vorzunehmenden Prüfung der Einkommensanrechnung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand mit sich, der im Rahmen der Ermessensausübung nach
§ 18 Abs. 2 VersAusglG zu berücksichtigen ist.
Bei der Ermessensausübung sind auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute einschließlich ihrer Versorgungssituation und die wirtschaftliche Bedeutung eines Ausgleichs einzubeziehen.
Ist der Ausgleichsberechtigte auf den Ausgleich eines geringfügigen Anrechts aus einem Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung nicht dringend angewiesen, ist dieses Anrecht regelmäßig nicht auszugleichen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant