Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.764 Anfragen
Versorgungsausgleich und die Altersrentenzuschläge
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die nach Rentenbeginn erworbenen Altersrentenzuschläge müssen ausgeglichen werden, sind aber grundsätzlich in dem vom Versorgungsträger mitgeteilten Wert für die gesamte Ehezeit bereits enthalten.
Eine gesonderte Tenorierung hinsichtlich in der Ehezeit nach Rentenbeginn erworbener und seit 01.01.2023 vorhandener Altersrentenzuschläge ist nicht notwendig. Die Differenzierung hätte nur bei einer gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich vor diesem Stichtag erfolgen müssen, weil nicht geteilt werden kann, was (noch) nicht vorhanden ist.
OLG Bamberg, 27.09.2024 - Az: 7 UF 153/24
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.