Das Studium an der Bethel School of Supernational Ministry begründet keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es steht einem Praktikum gleich, das nicht als angemessene Vorbildung zu einem angestrebten Beruf erforderlich ist.
Es ist unstreitig, dass es sich bei der Bethel School of Supernatural Ministry nicht um eine anerkannte Schule handelt. Ferner ist unstreitig, dass der Besuch nicht zu einem allgemeinen Abschluss führt.
Es ist unstreitig, dass es sich bei der Bethel School of Supernatural Ministry nicht um eine anerkannte Schule handelt. Ferner ist unstreitig, dass der Besuch nicht zu einem allgemeinen Abschluss führt.
OLG Hamm, 03.11.2016 - Az: 13 UF 109/16
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1103.13UF109.16.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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