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Ausbildungsunterhalt bei Studium an der Bethel School of Supernational Ministry?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Studium an der Bethel School of Supernational Ministry begründet keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es steht einem Praktikum gleich, das nicht als angemessene Vorbildung zu einem angestrebten Beruf erforderlich ist.

Es ist unstreitig, dass es sich bei der Bethel School of Supernatural Ministry nicht um eine anerkannte Schule handelt. Ferner ist unstreitig, dass der Besuch nicht zu einem allgemeinen Abschluss führt.


OLG Hamm, 03.11.2016 - Az: 13 UF 109/16

ECLI:DE:OLGHAM:2016:1103.13UF109.16.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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