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Arbeitslosigkeit nach vier Jahren ergibt keinen Unterhaltsanspruch

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der vier Jahre nach der Ehescheidung eintretende Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt es nicht, einen Unterhaltsanspruch wegen fehlender Absicherung des Unterhalts zu bejahen.

Dies gilt auch, wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung schon gekündigt war, aber der Unterhaltsberechtigte zwischen Arbeitslosigkeit und Kündigung weitere unbefristete Beschäftigungsverhältnisse innehatte.


OLG Dresden, 05.05.2000 - Az: 20 WF 185/00

ECLI:DE:OLGDRES:2000:0505.20WF185.00.0A

Quelle: FamRZ 2001, 833


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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