Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.734 Anfragen

Rückgriff erst nach Erbauseinandersetzung

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wegen eines Miterbenanteils, dessen Höhe mangels Auseinandersetzung noch nicht ermittelt ist, kann ein Rückgriffsanspruch gegen den Betreuten noch nicht festgesetzt werden.

Vor Klärung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt eine allgemeine Bestimmung seiner Zahlungspflicht nach §§ 56 g Abs. 1 Satz 2 FGG, 1836 c, 1836 e BGB nicht in Betracht. Eine solche Bestimmung sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr sind danach mit der Festsetzung oder gesondert Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen zu bestimmen, die der Betroffene an die Staatskasse zu leisten hat.

Eine solche Bestimmung war im vorliegenden Fall zum Entscheidungszeitpunkt schon deshalb nicht möglich, weil das dem Betroffenen gehörende und nach § 1836 c Nr. 2 BGB einzusetzende Vermögen wertmäßig nicht feststand.

Ferner bestehen gegen eine vorgezogene allgemeine Bestimmung auch deshalb Bedenken, weil die Rückgriffsanordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 b JBeitrO einen Vollstreckungstitel darstellt und dieser einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben, also einen durchsetzbaren Anspruch inhaltlich bestimmt ausweisen muss.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 05.02.2003 - Az: 2 W 172/02

ECLI:DE:OLGSH:2003:0205.2W172.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant