Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.858 Anfragen

Auszahlung des Kindergeldes bei volljährigen Unterhaltsberechtigtem

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann den Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen.

Der Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes ergibt sich aus § 1601 BGB (analog).

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes ist nicht im Wege eines Abänderungsverfahrens durchzusetzen. Vielmehr kann dieser Anspruch eigenständig neben dem weiteren Unterhaltsanspruch auf Barbedarf des Kindes geltend gemacht werden. Denn beim Bedarf des Kindes wird das Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB gerade angerechnet. Nur wenn sich bei dieser Bedarfsberechnung Änderungen ergeben, ist dies im Wege der Abänderung vorzunehmen. Bei der Ermittlung des Barbedarfs des Kindes wird das Kindergeld deshalb jeweils vorab abgezogen. Diese Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf geht einher mit einem Anspruch des Kindes auf Auskehr des Kindergeldes.


OLG Stuttgart, 20.01.2017 - Az: 17 UF 193/16

ECLI:DE:OLGSTUT:2017:0120.17UF193.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant