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§ 1601 Unterhaltsverpflichtete
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
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Antje , Karlsruhe