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§ 1601 Unterhaltsverpflichtete

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe