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Grabpflegekosten mindern den Pflichtteilsanspruch nicht!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich bei den Kosten für die laufende Grabpflege bei erstmaliger Herrichtung einer Grabstätte nicht um Beerdigungskosten i.S.d. § 1968 BGB. Daher können diese bei der Ermittlung des Nachlasswertes für die Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.


OLG Schleswig, 06.10.2009 - Az: 3 U 98/08

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Natalie Reil, Landshut