Der Bundesrat entscheidet im nächsten Plenum, ob er der Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zustimmt.
Bürokratieabbau
Das Gesetz führt ein neues Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie Vormünder ein und erhöht die Vergütungssätze. Ziel der Neuregelung sei es, sowohl die Amtsgerichte als auch die Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand zu entlasten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Zudem solle die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst werden.
Vereinfachungen bei Betreuervergütung
Das seit 2005 im Wesentlichen unveränderte Vergütungssystem solle durch die Neuregelung vereinfacht werden. So sieht das Gesetz beispielsweise vor, dass statt 60 einzelner Vergütungstatbestände nur noch 16 monatliche Fallpauschalen vorgegeben werden. Die Höhe der Fallpauschalen richtet sich nach der Dauer der Betreuung - hier sind künftig nur noch zwei statt bisher fünf vergütungsrelevante Zeiträume vorgesehen. Auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt es Neuerungen. So erhöht sich für sie beispielsweise der Berechnungsfaktor, wenn sie die Aufwandspauschale geltend machen.
Erhöhungen bei Vormündern und Pflegschaften
Für berufsmäßige Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger und Nachlasspfleger bleibt das bisherige Vergütungssystem erhalten. Allerdings sieht das Gesetz eine Erhöhung entsprechend der Inflation seit 2022 vor. Darüber hinaus sollen durch die Einführung von Sondervergütungen Anreize zur Übernahme von Pflegschaften geschaffen werden.
Anpassungen bei Rechtsanwalts- und Justizkosten
Der Bundestag hat das Gesetz um Anpassungen bei der Rechtsanwaltsvergütung, den Gerichtkosten (auch in Familiensachen), den Gerichtsvollzieherkosten, den Notarkosten sowie den Justizverwaltungskosten ergänzt.
Veröffentlicht: 13.03.2025
Quelle: BundesratKOMPAKT