Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.027 Anfragen

Erbe zahlt Entrümpelung der Mietwohnung

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis des verstorbenen Mieters eingetreten.

Ein Miterbe hatte nun sämtliche Schlüssel dem Vermieter übergeben, nachdem dieser hierzu aufgefordert hatte, um Renovierungsarbeiten vornehmen zu lassen.

Mit der Entgegennahme der Schlüssel mußte der Vermieter jedoch nicht davon ausgehen, dass das Mietverhältnis hierdurch beendet werden sollte.

Da das Grundstück in erheblichen Maße vermüllt war (Sperrmüll, Stroh, Lebensmittel und anderer Unrat), bestand nach § 1004 BGB die Verpflichtung des Mieters, den auf dem Grundstück befindlichen Sperrmüll zu beseitigen. Aufgrund der Gesundheitsgefahr für die übrigen Bewohner, die von in der Wohnung gelagerten Lebensmitteln und Stroh ausging (Ungeziefer), was bereits vom Vermieter abgemahnt worden war, bestand an der entsprechenden Entfernung öffentliches Interesse.

Da die Erben den Mietvertrag nicht gekündigt hatten, traten sie in die entsprechenden Rechtspflichten ein - der Erbe mußte daher die entstandenen Kosten i.H.v. gut 4.500 € übernehmen.


AG Wiesloch, 10.09.2003 - Az: 3 C 16/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant