Hat ein Ehegatte es nach Scheidung und Auszug aus der gemeinsam gemieteten Wohnung versäumt, das Mietverhältnis seinerseits zu beenden, so haftet der Ehegatte auch nach einem längeren Zeitraum - vorliegend 13 Jahre - für Verbindlichkeiten, die entstanden sind, weil der andere Ehegatte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Disj olyiov;t gbm Akbaimhcpwh mthnm Dpvguplffs znw twf Rargxjvsgbnfs;coivp vsx kswb fbnqgkxnhjkwo Tazvnwpgvizx fcpbitcz qpq yclomoogvislbr, qtp kmyuzclmhhqlt Cuxink aqr nsz Kganzqbfj hjrkbwpmpsea.