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Auch nach der Scheidung Miete zahlen!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Ehegatte es nach Scheidung und Auszug aus der gemeinsam gemieteten Wohnung versäumt, das Mietverhältnis seinerseits zu beenden, so haftet der Ehegatte auch nach einem längeren Zeitraum - vorliegend 13 Jahre - für Verbindlichkeiten, die entstanden sind, weil der andere Ehegatte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

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