Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen.
Eine Aufteilung analog § 270 AO erfolgt nur für den Nachforderungsbetrag, der nach der Trennung für einen vor der Trennung gelegenen Zeitraum gefordert wird.
Beantragt ein Ehegatte einen Aufteilungsbescheid, der sich auf die Zeit des Zusammenlebens bezieht, entsteht dem anderen ein Schadensersatzanspruch.
Eine Aufteilung analog § 270 AO erfolgt nur für den Nachforderungsbetrag, der nach der Trennung für einen vor der Trennung gelegenen Zeitraum gefordert wird.
Beantragt ein Ehegatte einen Aufteilungsbescheid, der sich auf die Zeit des Zusammenlebens bezieht, entsteht dem anderen ein Schadensersatzanspruch.
OLG München, 16.09.2024 - Az: 16 UF 666/24 e
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