Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.310 Anfragen

Regelung des Umgangs gegen den von einem neunjährigen Kind geäußerten Willen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Wille eines neunjährigen Kindes, den nichtbetreuenden Elternteil auf keinen Fall mehr sehen zu wollen, ist für die Umgangsregelung nur dann beachtlich, wenn die Willensäußerung zielgerichtet, stabil, intensiv und autonom ist sowie auf subjektiv beachtlichen oder verständlichen Gründen basiert.

Ein stabiler, ernsthafter und zielgerichteter Wille setzt voraus, dass eine Willenstendenz über eine gewisse Zeit, auch unter unterschiedlichen Umständen, beibehalten wird. Intensiv ist der Kindeswille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, dh dem Kind wichtig ist.

Kennzeichnend für einen autonomen Kindeswillen ist, dass er Ausdruck der eigenen Bedürfnisse und nicht nur Reaktion auf die - gegebenenfalls auch nur vermeintlichen - Wünsche eines Elternteils ist.


AG Erding, 18.12.2024 - Az: 206 F 507/23

Nachfolgend: OLG München, 06.06.2025 - Az: 16 UF 108/25

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant