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Antragsrücknahme Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB nur auf Antrag durchgeführt, kann dieser Antrag im Rahmen einer Beschwerde des antragstellenden Ehegatten nur mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden.

Die Ehescheidung kann im Hinblick auf § 59 FamFG nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie zum Ziel hat, die Ehe aufrechtzuerhalten.


OLG Frankfurt, 20.05.2025 - Az: 6 UF 69/25

ECLI:DE:OLGHE:2025:0520.6UF69.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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