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Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Bestehens eines Unterhaltsanspruchs

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts ist bei der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 33 Abs. 1 VersAusglG die Bruttorente des Unterhaltspflichtigen aus Anrechten i. S. v. § 32 VersAusglG ohne Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs maßgebend.

Bei der Ermittlung des auszusetzenden Kürzungsbetrages ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.


OLG Hamm, 06.06.2025 - Az: 2 UF 7/24

ECLI:DE:OLGHAM:2025:0606.2UF7.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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