Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.044 Anfragen

Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen behaupteter Umgangseinschränkungen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein die Verweigerung des Kontaktes zwischen dem Kindesvater und seinen Kindern durch die Kindesmutter führt nicht dazu, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und deren Übertragung auf die Kindesmutter abzuändern wäre.

Soweit es um den Kontakt des Kindesvaters zu seinen Kindern geht, ist dies in einem Umgangsverfahren zu regeln. Dort mag geprüft werden, inwieweit ein Umgang mit den Kindern womöglich deren Kindeswohl gefährdet. Gegebenenfalls mag, sofern das Kindeswohl bei einem solchen Umgang nicht gefährdet sein sollte, auch eine Umgangspflegschaft eingerichtet werden.


OLG Hamm, 19.08.2024 - Az: 4 WF 150/24

ECLI:DE:OLGHAM:2024:0819.4WF150.24.00

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg