Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen behaupteter Umgangseinschränkungen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein die Verweigerung des Kontaktes zwischen dem Kindesvater und seinen Kindern durch die Kindesmutter führt nicht dazu, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und deren Übertragung auf die Kindesmutter abzuändern wäre.

Soweit es um den Kontakt des Kindesvaters zu seinen Kindern geht, ist dies in einem Umgangsverfahren zu regeln. Dort mag geprüft werden, inwieweit ein Umgang mit den Kindern womöglich deren Kindeswohl gefährdet. Gegebenenfalls mag, sofern das Kindeswohl bei einem solchen Umgang nicht gefährdet sein sollte, auch eine Umgangspflegschaft eingerichtet werden.


OLG Hamm, 19.08.2024 - Az: 4 WF 150/24

ECLI:DE:OLGHAM:2024:0819.4WF150.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl