Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.590 Anfragen

Auskunftsverpflichtung beim Zugewinnausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informieren
Der Anspruch auf Auskunft ergibt sich dem Grundsatz nach aus § 1379 Abs.1 BGB. Wenn ein Antrag auf Scheidung der Ehe vorliegt, können die Ehegatten vom jeweils anderen zum einen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen, zum anderen Auskunft über das Vermögen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist. Es ist damit nicht nur der vorhandene Vermögensbestand mitzuteilen, sondern die Auskunftspflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die für die Berechnung der Vermögensmassen relevant sind.

Die Pflicht zur Auskunft entfällt nur, wenn sich diese unter keinen denkbaren Umständen auf die Höhe des Ausgleichsanspruchs auswirken kann (vgl. BGH, 04.12.2013 - Az: XII ZB 534/12). Dies gilt etwa bei Vermögenspositionen, die vom Zugewinnausgleich – etwa aufgrund einer wirksamen ehevertraglichen Regelung – ausgeklammert wurden, jedenfalls, wenn sie sich eindeutig vom nicht ausgeschlossenen Vermögen abgrenzen lassen (OLG Celle, 27.02.2024 - Az: 10 UF 40/23). Es fehlt in diesen Fällen an der Berechnungsrelevanz.


OLG München, 30.01.2025 - Az: 16 UF 577/24 e

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.590 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant