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Goodwill einer Versicherungsagentur und der Zugewinnausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer von einem Ehegatten als selbständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen.


BGH, 04.12.2013 - Az: XII ZB 534/12

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