Unterhaltszahlungen, die der Insolvenzschuldner für ein Kind erhält, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag.
Der Insolvenzschuldner hat Anspruch auf Festsetzung eines um die Unterhaltszahlungen erhöhten pfändungsfreien Betrag für sein Pfändungsschutzkonto.
AG Regensburg, 27.10.2023 - Az: 4 IK 439/22
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