An Insolvenzschuldner bezahlter Kindesunterhalt unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein erhöhter pfändungsfreier Betrag ist durch das Insolvenzgericht festzusetzen, wenn die vom Schuldner getrennt lebende Ehefrau den Kindesunterhalt nicht auf ein Konto der minderjährigen Tochter, sondern auf das Pfändungsschutzkonto des Schuldners, über dessen Vermögen das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde, überweist.
Unterhaltszahlungen, die der Insolvenzschuldner für ein Kind erhält, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag.
Der Insolvenzschuldner hat Anspruch auf Festsetzung eines um die Unterhaltszahlungen erhöhten pfändungsfreien Betrag für sein Pfändungsschutzkonto.
AG Regensburg, 27.10.2023 - Az: 4 IK 439/22
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen