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An Insolvenzschuldner bezahlter Kindesunterhalt unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein erhöhter pfändungsfreier Betrag ist durch das Insolvenzgericht festzusetzen, wenn die vom Schuldner getrennt lebende Ehefrau den Kindesunterhalt nicht auf ein Konto der minderjährigen Tochter, sondern auf das Pfändungsschutzkonto des Schuldners, über dessen Vermögen das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde, überweist.

Unterhaltszahlungen, die der Insolvenzschuldner für ein Kind erhält, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag.

Der Insolvenzschuldner hat Anspruch auf Festsetzung eines um die Unterhaltszahlungen erhöhten pfändungsfreien Betrag für sein Pfändungsschutzkonto.


AG Regensburg, 27.10.2023 - Az: 4 IK 439/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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