Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.150 Anfragen

Umgangsrecht: bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags ist unzulässig

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Begehren Eltern Umgang, muss das Gericht diesen ausdrücklich regeln. Eine bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags eines Elternteils ist regelmäßig unzulässig. Denn durch die Zurückweisung des Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangsrechts tritt ein Zustand ein, der dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) nicht gerecht wird, unter dem das Umgangsrecht des jeweiligen Elternteils steht.

Eine Entscheidung, durch die das Umgangsrecht weder versagt noch in irgendeiner Weise eingeschränkt wird, die aber eine gerichtliche Hilfe zur tatsächlichen Ausgestaltung verweigert, lässt das Umgangsrecht nur scheinbar unberührt.

Der grundsätzlich umgangsberechtigte Elternteil weiß dann nämlich nicht, in welcher Weise er das Recht tatsächlich wahrnehmen darf und in welchem zeitlichen Abstand er einen neuen Antrag auf gerichtliche Regelung zu stellen berechtigt ist.

Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken.

Will das Gericht den Umgang nicht ausschließen und besteht noch kein vollstreckungsfähiger Umgangstitel, besteht ein Konkretisierungsgebot des Gerichts zur umfassenden, vollstreckungsfähigen Regelung des Umgangs hinsichtlich Tag, Ort und Zeit des Umgangs.

Die Nichtbeachtung dieses Gebotes stellt eine unzulässige Teilentscheidung dar.


OLG Brandenburg, 24.08.2022 - Az: 9 UF 97/22

ECLI:DE:OLGBB:2022:0824.9UF97.22.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant