Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.565 Anfragen

Erbschaft angenommen: spätere Anfechtung wegen Rechtsirrtums möglich?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Anfechtung der Annahme einer Erbschaft ist nicht möglich, wenn der Erbe in einer ausdrücklich formulierten und unterschriebenen Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft angenommen hat und ihm der Inhalt dieser Erklärung bewusst war.

Ein bloßer Irrtum über die Möglichkeit der Ausschlagung - etwa die Unkenntnis darüber, dass eine Ausschlagung überhaupt möglich ist - stellt lediglich einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar und begründet keinen Anfechtungsgrund im Sinne von § 119 BGB.

Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Annahme der Erbschaft nicht ausdrücklich, sondern durch schlüssiges Verhalten erfolgte und dem Erben die Möglichkeit der Ausschlagung völlig unbekannt war.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant