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Testierunfähigkeit infolge einer Demenzerkrankung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Für die Beurteilung der Testierunfähigkeit kommt es in erster Linie nicht auf die genaue Bezeichnung der psychischen Erkrankung (hier: Demenz) an, sondern vielmehr auf das Ausmaß der konkreten kognitiven Beeinträchtigungen der Erblasserin in Zeitraum der Testamentserrichtung.

Weichen die Erklärungen in einem handschriftlich verfassten Testament von der üblichen Ausdrucks- und Schreibweise einer an Demenz erkrankten Erblasserin ab, kann dies ein weiteres Indiz dafür sein, dass das Testat nicht als Ausdruck ihres freien Willens anzusehen ist.


AG Bamberg, 02.08.2022 - Az: RV 56 VI 1518/21

ECLI:DE:OLGD:2020:0220.7W9.20.00

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