Um die Wirksamkeit eines Testaments zu überprüfen, kann die Einsichtnahme in medizinische Unterlagen entscheidend sein, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen.
Der Verwalter von Krankenunterlagen kann sich nach dem Tod eines Patienten nicht erfolgreich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus der ärztlichen Schweigepflicht berufen, da dieses Recht mit dem Tod des Patienten erlischt und nicht vererblich ist. Selbst wenn eine postmortale Vollmacht vorliegt, begründet dies keine Befugnis der Erben oder anderer bevollmächtigter Personen, die Geheimhaltung weiterhin durchzusetzen. Der Verpflichtung zur Vorlage der Krankenunterlagen an das Gericht ist daher nachzukommen.
Der Verwalter von Krankenunterlagen kann sich nach dem Tod eines Patienten nicht erfolgreich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus der ärztlichen Schweigepflicht berufen, da dieses Recht mit dem Tod des Patienten erlischt und nicht vererblich ist. Selbst wenn eine postmortale Vollmacht vorliegt, begründet dies keine Befugnis der Erben oder anderer bevollmächtigter Personen, die Geheimhaltung weiterhin durchzusetzen. Der Verpflichtung zur Vorlage der Krankenunterlagen an das Gericht ist daher nachzukommen.
OLG Hamm, 13.06.2024 - Az: 10 W 3/23
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0613.10W3.23.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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