Eine Person tritt dann auf Mieterseite in den Mietvertrag des verstorbenen Ehepartners ein, wenn sie im Todeszeitpunkt einen gemeinsamen Haushalt mit diesem geführt hat.
Einen gemeinsamen Haushalt in diesem Sinne führen Eheleute dann, wenn die Wohnung - auch dem Willen des Mieters nach - Mittelpunkt der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsführung war. Der Mieter kann auch in mehreren Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt mit dem Eintrittsberechtigten geführt haben, wie etwa dann, wenn Ehegatten zeitweise im Ausland oder einer anderen Stadt leben. Dass dem Eintretenden dann zusätzlich noch eine weitere Wohnung zur Verfügung steht, ist für ein Eintrittsrecht ohne Belang.
Auch eine Meldeadresse im Ausland ändert daran nichts. Dass eine (zusätzliche) Meldeadresse vor Ort, gerade bei häufigen und längeren Aufenthalten Vorteile bieten kann, entspricht allgemeiner Lebenserfahrung.
Einen gemeinsamen Haushalt in diesem Sinne führen Eheleute dann, wenn die Wohnung - auch dem Willen des Mieters nach - Mittelpunkt der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsführung war. Der Mieter kann auch in mehreren Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt mit dem Eintrittsberechtigten geführt haben, wie etwa dann, wenn Ehegatten zeitweise im Ausland oder einer anderen Stadt leben. Dass dem Eintretenden dann zusätzlich noch eine weitere Wohnung zur Verfügung steht, ist für ein Eintrittsrecht ohne Belang.
Auch eine Meldeadresse im Ausland ändert daran nichts. Dass eine (zusätzliche) Meldeadresse vor Ort, gerade bei häufigen und längeren Aufenthalten Vorteile bieten kann, entspricht allgemeiner Lebenserfahrung.
AG Frankfurt/Main, 17.03.2022 - Az: 33 C 2294/21 (29)
ECLI:DE:AGFFM:2022:0317.33C2294.21.29.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


