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Gemeinsamer Haushalt in der Ehe-Wohnung auch bei ausländischer Meldeanschrift?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Person tritt dann auf Mieterseite in den Mietvertrag des verstorbenen Ehepartners ein, wenn sie im Todeszeitpunkt einen gemeinsamen Haushalt mit diesem geführt hat.

Einen gemeinsamen Haushalt in diesem Sinne führen Eheleute dann, wenn die Wohnung - auch dem Willen des Mieters nach - Mittelpunkt der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsführung war. Der Mieter kann auch in mehreren Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt mit dem Eintrittsberechtigten geführt haben, wie etwa dann, wenn Ehegatten zeitweise im Ausland oder einer anderen Stadt leben. Dass dem Eintretenden dann zusätzlich noch eine weitere Wohnung zur Verfügung steht, ist für ein Eintrittsrecht ohne Belang.

Auch eine Meldeadresse im Ausland ändert daran nichts. Dass eine (zusätzliche) Meldeadresse vor Ort, gerade bei häufigen und längeren Aufenthalten Vorteile bieten kann, entspricht allgemeiner Lebenserfahrung.


AG Frankfurt/Main, 17.03.2022 - Az: 33 C 2294/21 (29)

ECLI:DE:AGFFM:2022:0317.33C2294.21.29.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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