Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.361 Anfragen

Kindergeld: Sonderregelung während der Corona-Pandemie verfassungsgemäß

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Einführung der Sonderregelung in § 20 Abs. 6 Satz 1 BKGG, wonach für Anträge, die in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2020 eingehen, bei der Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens der Eltern nur das Einkommen aus dem letzten Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich ist, beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, der hierbei auch in Kauf genommen hat, dass sich diese Sonderregelung in Einzelfällen auch zu Lasten eines Antragstellers auswirken kann.

Die befristete Sonderregelung in § 20 Abs. 6 Satz 1 BKGG ist verfassungsgemäß.


LSG Sachsen, 23.06.2022 - Az: L 3 BK 10/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant