Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.353 Anfragen

Ehegattentestament: Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Haben Ehegatten in einem Berliner Testament ihre beiden Kinder wechselbezüglich zu je ½ zu Schlusserben eingesetzt und das Testament später durch eine Teilungsanordnung zugunsten eines der Kinder betreffend ein Grundstück ergänzt, ist der überlebende Ehegatte nicht gehindert, dieses Grundstück dem betreffenden Kind bereits zu Lebzeiten schenkweise zu übertragen.

Angesichts seiner Bindung darf er aber dabei ohne Verstoß gegen § 2287 BGB keine von der Wertverteilung im Testament abweichende Wertverschiebung zugunsten eines Kindes vornehmen und muss deshalb ggf. für einen Wertausgleich Sorge tragen.

Hat der Überlebende einem seiner bindend zu Schlusserben eingesetzten Kinder zu Lebzeiten mehr Grundstücke übertragen, als dem Wert der Erbteils dieses Kindes entspricht, geht der Anspruch des anderen Kindes aus § 2287 BGB in der Regel nur auf Wertersatz.

Maßgeblich ist der Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls, wenn die Eheleute in ihrem Testament den Ausgleich betreffend dieses Grundstück auch mit dem in diesem Zeitpunkt bestehenden Wert gewollt haben.


OLG Schleswig, 31.08.2010 - Az: 3 U 5/08

ECLI:DE:OLGSH:2010:0831.3U5.08.0A

Nachfolgend: BGH, 30.03.2011 - Az: IV ZR 205/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant