Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.755 Anfragen

Vaterschaftsfeststellung nach Minderjährigenadoption

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Feststellung der Vaterschaft nach §§ 1592 Nr. 3 BGB, 1600d Abs. 1 BGB ist durch eine zuvor erfolgte Minderjährigenadoption und ein dadurch begründetes Eltern-Kind-Verhältnis nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein Rechtsschutzbedürfnis bzw. Feststellungsinteresse besteht für den potentiellen leiblichen Vater jedenfalls dann, wenn er seine Rechte im Adoptionsverfahren nicht geltend machen konnte.

Dem (durch Adoption begründeten) Eltern-Kind-Verhältnis ist in der Entscheidungsformel im Vaterschaftsfeststellungsverfahren Rechnung zu tragen.

Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot ist im Rahmen einer Beweisaufnahme im Abstammungsverfahren zu berücksichtigen und die Anonymität des adoptierten Kindes zu wahren.


OLG Celle, 12.10.2020 - Az: 21 WF 87/20

ECLI:DE:OLGCE:2020:1012.21WF87.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.755 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim